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   BVerwG, 13.12.1972 - II WD 30.72   

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BVerwG, 13.12.1972 - II WD 30.72 (https://dejure.org/1972,143)
BVerwG, Entscheidung vom 13.12.1972 - II WD 30.72 (https://dejure.org/1972,143)
BVerwG, Entscheidung vom 13. Dezember 1972 - II WD 30.72 (https://dejure.org/1972,143)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Wahrheitspflicht eines Soldaten im Dienst - Pflicht eines Soldaten zur wahrheitsgetreuen Äußerung vor Gericht - Falschaussage in der Form des Meineides durch einen Soldaten - Arrest als angemessene Disziplinarmaßnahme - Meineid als Dienstvergehen - Berücksichtigung der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • BVerwGE 46, 41
  • DVBl 1973, 932
 
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Wird zitiert von ... (50)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 11.06.1971 - II WD 4.70

    Dienstvergehen eines Soldaten durch exhibitionistisches Verhalten gegenüber

    Auszug aus BVerwG, 13.12.1972 - II WD 30.72
    Für die Feststellung einer solchen Pflichtverletzung kommt es nach der ständigen Rechtsprechung der Wehrdienstsenate zu § 17 Abs. 2 (nunmehr Satz 1) SG nicht darauf an, ob eins solche Beeinträchtigung auch tatsächlich eingetreten ist (BDH Urteil vom 27. April 1966 - I WD 49/65 - BVerwG Urteile vom 23. Juni 1970 - II WD 1/70 - und 11. Juni 1971 - II WD 4/70).
  • BVerwG, 15.05.1968 - I D 44.67
    Auszug aus BVerwG, 13.12.1972 - II WD 30.72
    Ein Meineid stellt regelmäßig für einen Staatsbediensteten ein die schwerste gerichtliche Disziplinarmaßnahme erforderndes Dienstvergehen dar (vgl. BDH 4, 54; BDH Urteile vom 5. Juli 1962 - I D 83, 84/61, DokBer Nr. 1620 - und 7. Juni 1963 - I D 6/63, DokBer Nr. 1727), von der nur ausnahmsweise bei Vorliegen besonderer Milderungsgründe abgesehen werden kann (vgl. BVerwGE 33, 155).
  • BVerwG, 23.06.1970 - II WD 1.70

    Anforderungen an die Durchführung eines wehrdisziplinarrechtlichen Verfahrens -

    Auszug aus BVerwG, 13.12.1972 - II WD 30.72
    Für die Feststellung einer solchen Pflichtverletzung kommt es nach der ständigen Rechtsprechung der Wehrdienstsenate zu § 17 Abs. 2 (nunmehr Satz 1) SG nicht darauf an, ob eins solche Beeinträchtigung auch tatsächlich eingetreten ist (BDH Urteil vom 27. April 1966 - I WD 49/65 - BVerwG Urteile vom 23. Juni 1970 - II WD 1/70 - und 11. Juni 1971 - II WD 4/70).
  • BVerwG, 28.11.1972 - II WD 48.71

    Disziplinargerichtliches Verfahren gegen einen Feldwebel wegen dienstlicher

    Auszug aus BVerwG, 13.12.1972 - II WD 30.72
    Der gegenüber § 17 Abs. 2 Satz 1 SG insoweit nur geringfügig abweichende Wortlaut des Satzes 2 a.a.O. hat dem Senat keinen Anlaß geboten, von dieser Rechtsprechung abzugehen (vgl. BVerwG Urteil vom 28. November 1972 - II WD 48/71).
  • BDH, 07.06.1963 - I D 6/63

    Milderung der disziplinaren Beurteilung eines von einem Beamten geleisteten

    Auszug aus BVerwG, 13.12.1972 - II WD 30.72
    Ein Meineid stellt regelmäßig für einen Staatsbediensteten ein die schwerste gerichtliche Disziplinarmaßnahme erforderndes Dienstvergehen dar (vgl. BDH 4, 54; BDH Urteile vom 5. Juli 1962 - I D 83, 84/61, DokBer Nr. 1620 - und 7. Juni 1963 - I D 6/63, DokBer Nr. 1727), von der nur ausnahmsweise bei Vorliegen besonderer Milderungsgründe abgesehen werden kann (vgl. BVerwGE 33, 155).
  • BVerwG, 04.03.2009 - 2 WD 10.08

    Außerdienstliches Fehlverhalten; Betrug; uneidliche Falschaussage;

    Sie macht deutlich, welche Bedeutung der Gesetzgeber der Pflicht jedes Soldaten zu wahrheitsgemäßen Angaben und Bekundungen beimisst (Urteile vom 13. Dezember 1972 - BVerwG 2 WD 30.72 - BVerwGE 46, 41 m.w.N. und vom 25. September 1987 - BVerwG 2 WD 24.87 -).

    Dies kann den früheren Soldaten aber nicht entlasten, denn es war nicht sein Verdienst, dass die gerichtliche Beweiswürdigung aufgrund anderer zur Verfügung stehender Beweismittel ein Fehlurteil verhinderte (vgl. dazu Urteile vom 13. Dezember 1972 a.a.O. und vom 8. Mai 2003 - BVerwG 2 WD 45.02 - Buchholz 235.01 § 38 WDO 2002 Nr. 5).

    Aussagedelikte von Soldaten vor Gericht werden in ständiger Rechtsprechung des Senats stets als so schwerwiegend eingestuft, dass eine nach außen sichtbare Maßnahme erforderlich ist, und zwar bei vorsätzlichem Meineid grundsätzlich die Entfernung aus dem Dienstverhältnis (Urteile vom 13. Dezember 1972 - BVerwG 2 WD 30.72 - BVerwGE 117, 117 = Buchholz 236.1 § 13 SG Nr. 9 und vom 16. Oktober 2002 - BVerwG 2 WD 23.01 und 32.02 - NVwZ-RR 2003, 364 m.w.N.), bei uneidlicher Falschaussage die Herabsetzung in einen Mannschaftsdienstgrad (vgl. u.a. Urteile vom 7. Februar 1980 - BVerwG 2 WD 67.79 - BVerwGE 63, 331 = NZWehrr 1980, 190 = RiA 1980, 190 und vom 24. Oktober 1991 - BVerwG 2 WD 9.91 - BVerwGE 93, 171 = NZWehrr 1993, 78 = NVwZ-RR 1992, 643) und bei fahrlässiger Abgabe einer falschen Versicherung an Eides statt vor Gericht eine Dienstgradherabsetzung oder - in besonderen Fällen - eine laufbahnhemmende Pflichtenmahnung (Urteil vom 25. September 1987 - BVerwG 2 WD 24.87 -).

  • BVerwG, 10.10.1989 - 2 WDB 4.89

    Bundeswehr - Dienstgrad - Vorgesetzter - Zurückhaltungsgebot - Repräsentant -

    Dabei kommt es nicht darauf an, ob eine solche Beeinträchtigung auch tatsächlich eingetreten ist, es genügt, wenn das Verhalten des Soldaten dazu geeignet war (BVerwGE 46, 41; 83, 60, 73) [BVerwG 10.10.1985 - 2 WD 19/85].
  • BVerwG, 08.05.2003 - 2 WD 45.02

    Eidliche Falschaussage; Dienstgradherabsetzung.

    Sie macht deutlich, welche Bedeutung der Gesetzgeber der Pflicht jedes Soldaten zu wahrheitsgemäßen Angaben und Bekundungen beimisst (Urteile vom 13. Dezember 1972 - BVerwG 2 WD 30.72 - <BVerwGE 46, 41> m.w.N.; vom 25. September 1987 - BVerwG 2 WD 24.87 -).

    Dies kann den Soldaten aber nicht entlasten, denn es war nicht sein Verdienst, dass die wahrheitsgemäßen Aussagen anderer Zeugen ein Fehlurteil verhinderten (vgl. Urteil vom 13. Dezember 1972 - BVerwG 2 WD 30.72 - ).

    Insbesondere sind keine Anhaltspunkte etwa für eine im Strafverfahren nicht bzw. nicht ordnungsgemäß erfolgte Belehrung vor Ableisten des Eides (vgl. dazu Urteil vom 13. Dezember 1972 - BVerwG 2 WD 30.72 - ) ersichtlich.

    Aussagedelikte von Soldaten vor Gericht werden in ständiger Rechtsprechung des Senats stets als so schwerwiegend eingestuft, dass eine "reinigende" Maßnahme erforderlich ist, und zwar bei vorsätzlichem Meineid grundsätzlich die Entfernung aus dem Dienstverhältnis (Urteile vom 13. Dezember 1972 - BVerwG 2 WD 30.72 - und vom 16. Oktober 2002 - BVerwG 2 WD 23.01 und 32.02 <NVwZ-RR 2003, 364> m.w.N.), bei uneidlicher Falschaussage die Herabsetzung in einen Mannschaftsdienstgrad (vgl. u.a. Urteil vom 7. Februar 1980 - BVerwG 2 WD 67.79 - <BVerwGE 63, 331 = NZWehrr 1980, 191 = RiA 1980, 190>; Urteil vom 24. Oktober 1991 - BVerwG 2 WD 9.91 - <BVerwGE 93, 171 = NZWehrr 1993, 78 = NVwZ-RR 1992, 643>) und bei fahrlässiger Abgabe einer falschen Versicherung an Eides statt vor Gericht eine "reinigende" Maßnahme oder - in besonderen Fällen - eine laufbahnhemmende Pflichtenmahnung (Urteil vom 25. September 1987 - BVerwG 2 WD 24.87 -).

  • BVerwG, 16.10.2002 - 2 WD 23.01

    Fahrlässige außerdienstliche Trunkenheitsfahrt; vorsätzliche

    b) Der Meineid stellt nach ständiger Rechtsprechung des Senats für einen Staatsbediensteten regelmäßig ein die schwerste gerichtliche Disziplinarmaß-nahme erforderndes Dienstvergehen dar, von der nur ausnahmsweise wegen besonderer Milderungsgründe in der Tat abgesehen werden kann (Urteile vom 13. Dezember 1972 - BVerwG 2 WD 30.72 - m. w. N., vom 26. Februar 1980 - BVerwG 2 WD 30.79 - und vom 15. Mai 1984 - BVerwG 2 WD 49.83 -).

    Eine überdurchschnittliche Bewährung über einen längeren Zeitraum vermag zwar - darin liegt die Chance einer langen Verfahrensdauer - nach der Rechtsprechung des Senats unter Umständen in den Folgen der Tat erkennbare Erschwernisgründe auszugleichen (Urteile vom 13. Dezember 1972 - BVerwG 2 WD 30.72 -, vom 24. Mai 1977 - BVerwG 2 WD 46.76 -, vom 23. Juni 1981 - BVerwG 2 WD 2.81 -, vom 22. Januar 1986 - BVerwG 2 WD 45.85 - und vom 10. Februar 1988 - BVerwG 2 WD 36.87 -).

  • BVerwG, 20.06.1983 - 6 C 2.81

    Rechtmäßigkeit einer fristlosen Entlassung eines Soldaten auf Zeit - Vorliegen

    Für die Feststellung eines Verstoßes gegen diese Vorschrift kommt es nicht darauf an, ob eine ernsthafte Beeinträchtigung auch tatsächlich eingetreten ist, sondern nur darauf, ob das Verhalten des Soldaten dazu geeignet war (BVerwGE 46, 41 [BVerwG 13.12.1972 - II WD 30.72] [43]; 73, 15 [18]).

    Im Disziplinarrecht ist die Prüfung, ob der Beamte (Soldat) in seiner Dienststellung noch tragbar ist und ob er das Ansehen des Berufsbeamtentums geschädigt habe, aus der Sicht eines den jeweiligen Lebensverhältnissen gegenüber aufgeschlossenen, objektiv wertenden Betrachters vorzunehmen (BVerwGE 46, 41 [BVerwG 13.12.1972 - II WD 30.72] [43]).

  • BVerwG, 24.06.1992 - 2 WD 62.91

    Wehrrecht - Dienstvergehen - Wahrheitswidrige Aussage

    Die in keinem anderen gesetzlichen Pflichtenkatalog ausdrücklich normierte Wahrheitspflicht gemäß § 13 Abs. 1 SG zeigt, welche Bedeutung der Gesetzgeber den wahrheitsgemäßen Bekundungen von Soldaten beigemessen hat (Urteile vom 13. Dezember 1972 - BVerwG 2 WD 30.72 - <BVerwGE 46, 41 [44]> und vom 19. März 1991 - BVerwG 2 WD 50.90 -).
  • BVerwG, 17.12.1992 - 2 WD 11.92

    Meinungsäußerungsfreiheit von Soldaten - Überschreitung der Grenzen -

    Diese Dienstpflicht, die auch neben der Zurückhaltungspflicht nach § 10 Abs. 6 SG verletzt werden kann, da ihr Schutzzweck weiterreicht (BVerwGE 83, 60 [74]), stellt nicht darauf ab, ob eine solche Beeinträchtigung auch tatsächlich eingetreten ist, sondern nur darauf, ob das angeschuldigte Verhalten dazu geeignet war (Urteil vom 13. Dezember 1972 - BVerwG 2 WD 30.72 - <BVerwGE 46, 41 [43]>; BVerwGE 86, 321 [329]).
  • BVerwG, 10.10.1985 - 2 WD 19.85

    Wehrrecht - Meinungsfreiheit - Stabsoffizier - Friedensdemonstration

    Dabei kommt es darauf, ob eine solche Beeinträchtigung auch tatsächlich eingetreten ist, nicht an; es genügt, wenn das Verhalten des Soldaten dazu geeignet war (BVerwGE 46, 41).
  • BVerwG, 27.09.1991 - 2 WD 43.90

    Dienstvergehen von Soldaten durch Billigung des Zitats "Alle Soldaten sind

    Bei der Verletzung dieser Pflichten kommt es nicht darauf an, ob eine solche Beeinträchtigung auch tatsächlich eingetreten ist; es genügt, wenn das Verhalten eines Soldaten dazu geeignet war (Urteil vom 13. Dezember 1972 - BVerwG 2 WD 30.72 - <BVerwGE 46, 41 [BVerwG 13.12.1972 - II WD 30.72]>; BVerwGE 83, 60 [73]).
  • BVerwG, 07.05.1992 - 2 WD 2.92

    Wehrrecht - Dienstvergehen - Unterhaltpflichtverletzung

    Wie der Senat in seiner Rechtsprechung (Urteile vom 13. Dezember 1972 - BVerwG 2 WD 20.72 - <BVerwGE 46, 41 [43] > und vom 4. Juni 1980 - BVerwG 2 WD 55.79 - <BVerwGE 73, 15 [18]>) klarstellend ausgeführt hat, kommt es dabei nicht darauf an, ob eine solche Beeinträchtigung auch tatsächlich eingetreten ist, sondern nur darauf, ob das angeschuldigte Verhalten dazu geeignet war.

    Wann eine ernsthafte Beeinträchtigung der Achtungs- und Vertrauenswürdigkeit eines Soldaten anzunehmen ist, läßt sich nicht generell festlegen; insoweit kommt es entscheidend auf die Umstände des Einzelfalles, und zwar darauf an, ob ein vernünftiger, objektiv wertender Dritter bei Kenntnis des angeschuldigten Verhaltens darin eine ernsthafte Beeinträchtigung der Achtungs- und Vertrauenswürdigkeit eines Soldaten sehen würde (BVerwGE 46, 41 [43]).

  • BVerwG, 25.01.2000 - 2 WD 43.99

    Disziplinarverfahren gegen Soldaten wegen Verwendung von Kennzeichen

  • BVerwG, 14.03.1989 - 2 WD 41.88

    Soldatendisziplinarrecht - Versicherungsbetrug - Stabsoffizier - Herabsetzung im

  • BVerwG, 12.10.1993 - 2 WDB 15.92

    Wehrrecht - Pflichtverletzung - Delegation - Letztverantwortung -

  • BVerwG, 06.12.1988 - 2 WD 11.88

    Disziplinarmaßnahme - Fortgesetzter Diebstahl - Fortgesetzte Beleidigung -

  • BVerwG, 15.05.1984 - 2 WD 49.83

    Verstoß eines Soldaten gegen die Pflicht zur Kameradschaft - Pflicht zu

  • BVerwG, 09.03.1994 - 2 WD 30.93

    Anforderungen an die Durchführung eines wehrdisziplinarrechtlichen Verfahrens -

  • BVerwG, 24.09.1992 - 2 WD 13.91

    Meinungsfreiheit eines Soldaten hinsichtlich der politischen und freiheitlich

  • BVerwG, 14.07.1983 - 2 WD 45.82

    Trunkenheitsfahrt als Dienstvergehen - Fahrlässige Gefährdung des Straßenverkehrs

  • BVerwG, 07.10.1993 - 2 WD 8.93

    Vollendeter oder versuchter Betrug eines Soldaten zulasten des Dienstherrn durch

  • BVerwG, 06.03.1987 - 2 WDB 11.86

    Soldatenrecht - Dienstpflicht - Gelöbnis - Vorgesetztenpflicht - Kompaniechef -

  • BVerwG, 27.02.2002 - 2 WD 18.01

    Vielfache Untreue in Tateinheit mit Urkundenfälschung; Vereinbarkeit der

  • BVerwG, 06.02.1973 - I WD 7.71

    Dienstvergehen eines Soldaten - Verhängen von Disziplinarmaßnahmen

  • BVerwG, 03.04.2003 - 2 WD 46.02

    Disziplinarrechtliche Einstufung; tatmildernde Umstände; Einstellung des

  • BVerwG, 21.06.1983 - 1 D 55.82

    Angemessenes Disziplinarmaß bei Meineid als innerdienstliches Dienstvergehen -

  • BVerwG, 18.04.1985 - 1 D 61.84

    Unfallflucht außerhalb des Dienstes eines Beamten der Deutschen Bundespost -

  • BVerwG, 12.07.1983 - 2 WD 35.82

    Dienstvergehen eines Soldaten auf Zeit - Schuldhafte Verletzung von

  • BVerwG, 10.05.1994 - 2 WD 44.93

    Fortgesetzter Diebstahl durch einen Soldaten als vorsätzlicher Verstoß gegen die

  • BVerwG, 24.10.1991 - 2 WD 9.91

    Wehrrecht - Dienstvergehen - Vorsätzliche uneidliche Falschaussage

  • BVerwG, 07.02.1980 - 2 WD 67.79

    Anstiftung zu uneidlicher Falschaussage - Schweres Dienstvergehen - Erhebliche

  • VG Regensburg, 28.09.2012 - RO 10A DK 11.1979

    Außerdienstlicher Meineid eines Ehrenbeamten (1. Bürgermeister); Entfernung aus

  • BVerwG, 28.03.1996 - 2 WD 1.96

    Disziplinarverfahren gegen Soldaten wegen Diebstahls in vier Fällen und

  • BVerwG, 24.10.1973 - II WD 42.73

    Angemessenheit einer Gehaltskürzung als Disziplinarmaßnahme - Diebstahl im

  • BVerwG, 17.03.1992 - 2 WD 50.91

    Disziplinarverfahren gegen Soldaten wegen Vortäuschens einer Straftat und

  • BVerwG, 26.10.1990 - 2 WD 23.90

    Recht der Soldaten: Verfahrenseinstellung trotz unrichtiger Reisekostenabrechnung

  • BVerwG, 27.01.1981 - 1 D 115.79

    Umfang der Berücksichtigung einer im Zustand des Rausches begangenen Tat bei der

  • BVerwG, 04.09.1991 - 2 WD 11.91

    Disziplinarverfahren gegen Soldaten wegen betrügerischen Erlangens von Kindergeld

  • BVerwG, 21.02.1989 - 2 WD 32.88

    Disziplinarverfahren gegen einen Soldaten wegen Betruges und Urkundenfälschung

  • BVerwG, 06.05.1987 - 2 WD 56.86

    Unterschlagung als Dienstvergehen - Betrug als Dienstvergehen - Trunkenheit im

  • BVerwG, 29.04.1982 - 2 WD 9.82

    Herabsetzung in den Dienstgrad eines Hauptgefreiten - Verstoß gegen die Pflicht

  • BVerwG, 21.04.1983 - 2 WD 47.82

    Dienstvergehen eines Soldaten auf Zeit - Schuldhafte Verletzung von

  • BVerwG, 25.09.1987 - 2 WD 24.87

    Verhängung einer Disziplinarmaßnahme - Herabstufung in eine niedrigere

  • BVerwG, 15.11.1973 - I WD 4.72

    Angemessenheit eines Beförderungsverbotes für die Dauer von vier Jahren als

  • BVerwG, 10.04.1973 - II WD 41.72

    Trunkenheitsfahrt eines Soldaten als Dienstvergehen - Pflicht eines Soldaten zu

  • BVerwG, 15.05.1990 - 2 WD 37.89

    Dienstvergehen eines Soldaten - Strafverfahren gegen einen Soldaten -

  • BVerwG, 09.02.1982 - 2 WD 18.81

    Verstoß eines Soldaten gegen seine Pflicht zur Kameradschaft - Pflicht zu

  • VG Berlin, 14.03.1991 - 24 A 123.91

    Unmittelbare Abschiebung in ein Drittland und Anordnung der sofortigen

  • BVerwG, 20.03.1973 - I WD 3.72
  • BVerwG, 27.02.1973 - II WD 40.72

    Warenhausdiebstahl als Dienstvergehen - Diebstahl alkoholhaltiger Getränke als

  • BVerwG, 02.03.1973 - II WD 35.72

    Dienstvergehen eines Soldaten auf Zeit - Disziplinarverfahren auf Grund eines

  • VG Berlin, 15.03.1991 - 24 A 116.91

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen eine für sofort vollziehbar erklärte

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